FAQ
Kann ich eine gebrauchte Heizung einbauen?
Ja es dürfen gebrauchte Heizungen eingebaut werden. Das GEG unterscheidet nicht zwischen neuen und gebrauchten Heizungsanlagen.
Muss ich meine Heizung nach 30 Jahren austaschen?
Nein und Ja.
Nein, wenn es sich um einen Niedertemperturheizung oder Brennwertheizung handelt. Der Niedertemperaturkessel ist nicht von der Austauschpflicht betroffen. Auch der Brennwertkessel nicht.
Nein, wenn Heizungsanlagen eine Nennleistung von weniger als 4 kW oder mehr als 400 kW haben.
Ja,wenn es sich um einen alte Konstanttemperaturheizung handelt die älter als 30 Jahre ist.
Es gibt die Ausnahme des Bestandsschutzes. Wenn Eigentümer zum 01. Februar 2002 im Ein- oder Zweifamilienhaus mit gewohnt haben, darf auch der Kontanttemperaturkessel weiter betrieben werden.
Bis wann ist der Betrieb einer Gasheizung oder einer Ölheizung laut Heizungsgesetz erlaubt?
Bis zum 31.12.2044 ist der er Betrieb von Ölheizungen und Gasheizungen erlaubt.
Heizungen mit fossilen Brennstoffen
Kann ich meine Gasheizung oder Ölheizung noch reparieren?
Ja diese dürfen repariert werden. Egal ob Ölkessel oder Gaskessel. Es darf weiter repariert werden.
Darf ich noch eine Gasheizung oder Ölheizung einbauen?
Ja es darf eine Gasheizung oder eine Ölheizung eingebaut werden.